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Covid-19 – Dekonfinement: Wieder arbeiten, ja, aber unter welchen Bedingungen ?

Covid-19 – Dekonfinement: Wieder arbeiten, ja, aber unter welchen Bedingungen ?

Zu Beginn der für den 11. Mai geplanten Dekonfinierung häufen sich unter den Arbeitnehmern Fragen nach der Art ihrer Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Sind sie verpflichtet, ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen? sollten sie den Arbeitgeber über ihren Gesundheitszustand informieren? Was sind die Risiken ?

Müssen Mitarbeiter ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen?

Das Prinzip ist die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.

Insbesondere um die Verbreitung des Virus zu begrenzen, hat die Regierung die Arbeitgeber nachdrücklich aufgefordert, ihre Mitarbeiter nach dem 11. Mai und mindestens bis Anfang Juni im Telearbeitsbereich zu halten.

Für den Fall, dass Telearbeit nicht eingerichtet werden kann, werden die Arbeitgeber aufgefordert, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer anzupassen, um Verkehrsspitzen zu begrenzen und sich an familiäre Zwänge anzupassen.

Können Mitarbeiter ihr Widerrufsrecht ausüben?

Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, seinen Arbeitsplatz zu verlassen wenn :

  • die Arbeitssituation eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit darstellt;
  • oder wenn er einen Defekt in den Schutzsystemen findet.

Wenn der Arbeitnehmer berechtigte Gründe hat, kann er seinen Arbeitgeber (oder einen Arbeitnehmervertreter) darüber informieren, dass er beabsichtigt, sein Widerrufsrecht auszuüben.

Im Gegensatz kann er sich nicht auf eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr berufen und daher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Arbeitgeber im Kontext der Gesundheitskrise die Empfehlungen der Regierung umsetzt.

Wenn die vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen von der CSE validiert werden, ist das Widerrufsrecht umso schwieriger zu rechtfertigen.

BITTE BEACHTEN SIE : Der Arbeitnehmer steht seinem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung. Letzterer kann ihn dann für die Zeit einer anderen Position zuweisen, um geeignete vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und ihm die erforderlichen Anweisungen zu geben, damit er seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann.

Die Risiken der Ausübung eines ungerechtfertigten Widerrufsrechts sind :

  • Lohnabzug,
  • fehlende Entschädigung,
  • Entlassung wegen Aufgabe der Stelle.

Können Mitarbeiter in Teilarbeitslosigkeit bleiben ? 

Kinderbetreuung :

Arbeitnehmer, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder versorgen müssen, werden ab dem 1. Mai 2020 in das Teilarbeitslosenprogramm versetzt.

Ab dem 2. Juni müssen Mitarbeiter eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Kinderkrippe, die Schule, das College oder die High School ihres Kindes noch geschlossen ist oder ihr Kind nicht aufnehmen kann.

Die Arbeitnehmer können von Teilarbeitslosigkeit profitieren, wenn sie es beweisen, dass die Schule geschlossen ist oder die Schule ihr Kind nicht aufnehmen kann.

Wenn die Schule jedoch eröffnet wird und die Eltern sich weigern, ihr Kind zur Schule zu bringen, können die Arbeitnehmer nicht mehr von Teilarbeitslosigkeit profitieren und müssen mit Zustimmung ihres Arbeitgebers freie Tage nehmen.

Gefährdete Person :
Arbeitnehmer, die als gefährdet gelten, wechseln ebenfalls zum Teilarbeitslosen-System.

  • Der Arbeitnehmer hat über die Website declare.ameli.fr eine Arbeitsunterbrechung erhalten und befindet sich am 30. April noch in der Arbeitsunterbrechung : Er erhält automatisch von der Krankenversicherung eine Bescheinigung, die seinem Arbeitgeber ausgehändigt wird.
  • Wenn er von seinem behandelnden Arzt oder Stadtarzt krankgeschrieben wird, muss er eine Isolationsbescheinigung anfordern, die er seinem Arbeitgeber aushändigen muss, damit er eine Teilaktivität ausüben kann. Dieses Szenario gilt auch für Mitarbeiter, die mit einer sogenannten schutzbedürftigen Person zusammenleben.

Sollte ein Mitarbeiter, der Covid 19 ausgesetzt ist und möglicherweise das Virus trägt, seinen Arbeitgeber informieren ?

Die Achtung des Privatlebens, ein Grundsatz von verfassungsrechtlichem Wert, hat Vorrang vor der allgemeinen Verpflichtung, Ihren Arbeitsvertrag nach Treu und Glauben ausführen zu müssen. Folglich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber über seinen Gesundheitszustand zu informieren.

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer seinen Gesundheitszustand vor seinem Arbeitgeber verbirgt, birgt jedoch sowohl zivil- als auch strafrechtliche Risiken.

  • Was ist das zivile Risiko ?

Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet den Arbeitgeber zur Sicherheit, die es ihm ermöglicht, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken zu beseitigen oder zu minimieren, die sich aus der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen ergeben, und um eine Kontamination seiner Arbeitnehmer zu vermeiden.

Die individuellen und organisatorischen Hygienemaßnahmen des Arbeitgebers in einer Pandemiesituation sind für die Arbeitnehmer ebenso verbindlich wie die anderen vom Arbeitgeber erlassenen Sicherheitsvorschriften : folglich kann die Nichtbeachtung der Hygieneanweisungen als Disziplinarvergehen angesehen werden, da dies das Leben anderer Mitarbeiter gefährden kann.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht freiwillig informiert, dass er vielleicht kontaminiert ist (asymptomatische Person, aber wissend, dass er einer Person nahe war, die das Virus trägt), kann dieses Verhalten bestraft werden.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber aus plausiblen Gründen, bei denen Symptome von Covid-19 wie Fieber oder anhaltendem Husten vermutet werden, einen Arbeitnehmer anweisen, sich zur medizinischen Untersuchung in die Arbeitsmedizin zu begeben.

Das Unternehmen kann dann über das ARS und den Arbeitsschutz informiert werden, aber auch über die Personalvertreter (ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet). Dem Arbeitgeber ist somit die Identität des betreffenden Arbeitnehmers bekannt, so dass er vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitnehmer ergreifen kann.

Das Risiko für den „Quell“ -Mitarbeiter, der seine Situation nicht wissentlich offengelegt hat, besteht daher darin, dass die Untersuchung auf ihn zurückgeht und der Arbeitgeber die Konsequenzen zieht.

  • Welches Risiko auf Strafebene ?

Die Straftat, andere zu gefährden, besteht darin, „andere unmittelbar einem unmittelbaren Risiko von Tod oder Verletzung auszusetzen, die durch die offensichtlich vorsätzliche Verletzung einer bestimmten Sorgfaltspflicht zu Verstümmelung oder dauerhafter Gebrechlichkeit führen können“.

Bisher ist es schwierig zu wissen, ob Verurteilungen auf dieser Grundlage im aktuellen Kontext auftreten könnten. Der Fall eines Arbeitnehmers, der sich weigert, seinem Arbeitgeber Symptome mitzuteilen, und / oder weiterhin arbeitet und weiß, dass er kontaminiert ist, könnte wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Verurteilung sein.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte, die Sie in kurzer Zeit beraten können. Sie können einen Termin auch per Videokonferenz (oder physisch ab dem 11. Mai) direkt online unter www.agn-avocats.fr buchen.

AGN AVOCATS – Abteilung für Arbeitsrecht
contact@agn-avocats.fr
09 72 34 24 72

 

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